5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) zu Lasten der Vorinstanzen und des Beschwerdegegners. sowie dem Verfahrensantrag, es sei dem Beschwerdegegner umgehend zu verbieten, die bereits erstellte Parkplatzanlage während des Beschwerdeverfahrens zu benutzen. 3 D.2 Ebenso liess B.________ mit Eingabe vom 30. Januar 2017 beim Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschwerde erheben mit den folgenden Anträgen (Verfahren [VB 25/2017]): 1. Der Beschluss des Gemeinderates Wangen vom 22.9.2016 sei aufzuheben.