292 StGB im Unterlassungsfall. 2. Der Beschluss des Gemeinderats Wangen vom 22. September 2016 (Baubewilligung zum Baugesuch 16-035) und der dazugehörige kantonale Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung vom 5. September 2016 seien aufzuheben. 3. Das Baugesuch sei abzuweisen.