D.1 Gegen diesen GRB vom 22. September 2016 liess A.________ mit Eingabe vom 30. Januar 2017 beim Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschwerde erheben mit den folgenden Anträgen (Verfahren I [VB 24/2017]): 1. Der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, die widerrechtlich erstellte Parkplatzanlage auf GB-Nr. 001 umgehend zurückzubauen und das Grundstück wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen; dies unter Androhung von Art. 292 StGB im Unterlassungsfall.