Dem Verfahrensausgang entsprechend werden die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 500.00 dem Einsprecher auferlegt (§ 72 Abs. 2 VRP). 2. Auflagen und Bedingungen: Die Baubewilligung wird unter folgenden Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt: (2.1 ….) (3.-10. Baukontrollen, Anschlussgebühren, Bewilligungsgebühren, Baubeginn, Gültigkeit, Strafbestimmungen, Rechtsmittel, Zufertigung). Der Gesamtentscheid des ARE vom 6. September 2016 wurde zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung erklärt (Sachverhalt lit. F; Disp.- Ziff. 2.4).