___ (Eigentümer des an KTN 001 anstossenden und östlich von KTN 002 gelegenen Grundstückes KTN 004) Einsprache. Der Aufforderung des Amtes für Umweltschutz (AfU), eine Lärmprognose aufgrund des Mehrverkehrs auf der internen Zufahrtstrasse einzureichen, kam C.________ nicht nach. Nach einem Augenschein am 20. November 2015 zog er das Baugesuch jedoch am 6. Juni 2016 (Eingang bei der Gemeinde) zurück, worauf der Gemeinderat Wangen das Bauprojekt mit Beschluss (GRB) Nr. 227 vom 20. Juni 2016 infolge Rückzugs als gegenstandslos am Protokoll abschrieb.