Konkret betonte die Fachärztin in diesem bei der Staatskanzlei am 7. April 2017 eingegangenen Arztzeugnis: Aufgrund seiner Krankheiten ist Herr F. nicht in der Lage, die vom Sozialamt erteilten Auflagen rechtzeitig zu erfüllen, da er aufgrund seiner physischen und psychischen Störungen nicht in der Lage ist, sich an Zeitrahmen zu halten. Er ist jedoch bemüht, in seinem Rhythmus alle erteilten Auflagen zu erfüllen.