Deckung des notwendigen Lebensunterhalts reichen oder nicht. Des Weiteren beinhaltet die Bedürftigkeit mit ihren diversen Variablen (etwa bezüglich Wohnsituation, Dritteinnahmen, Vermögensanfall etc.) und des Charakters der wirtschaftlichen Unterstützung als Dauerschuldverhältnis eine ausserordentliche Dynamik, die es der Behörde auch faktisch unmöglich macht, stets alle Veränderungsprozesse von sich aus zu berücksichtigen (vgl. Guido Wizent, Die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Zürich/ St. Gallen, 2014, S. 522).