Damit bringt der Beschwerdeführer konkrete Gründe vor, weshalb der angefochtene Beschluss korrigiert werden sollte. Ob diese Begründung ausreicht, ist nicht im Rahmen der Eintretensfrage, sondern vielmehr bei der materiellen Beurteilung der Beschwerde zu prüfen. 1.6 Zusammenfassend ist auf die vorliegende Beschwerde einzutreten. 2.1.1 Der Beschwerdeführer rügt die Einstellung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Nachfolgend zu prüfen ist demnach, ob die Fürsorgebehörde die wirtschaftliche Sozialhilfe aufgrund von mangelndem Nachweis der Bedürftigkeit einstellen durfte oder nicht.