1.5 Der Beschwerdeschrift kann entnommen werden, dass sich der Beschwerdeführer mit der Abweisung seiner Beschwerde durch den Regierungsrat, mit welcher er sich gegen die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe durch die B.________ gewehrt hat, nicht einverstanden erklärt. Daraus ergibt sich, dass der Antrag des Beschwerdeführers darauf ausgerichtet ist, Dispositiv Ziff. 1 des angefochtenen Regierungsratsbeschlusses aufzuheben. Entsprechend enthält die Beschwerde einen Antrag, was denn auch unbestritten ist.