E. Mit RRB Nr. 522/2017 vom 4. Juli 2017 hat der Regierungsrat die Beschwerde abgewiesen. F. Gegen diesen frühestens am 5. Juli 2017 eingegangenen Beschluss (das Versanddatum ist nicht aktenkundig) hat A.________ rechtzeitig am 25. Juli 2017 (= Datum der Postaufgabe) beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht mit dem sinngemässen Rechtsbegehren, weiterhin wirtschaftliche Hilfe zu erhalten.