2  dass er die Auskunfts- und Meldepflichten weiterhin nicht vollumfänglich erfüllte;  dass er nur teilweise Unterlagen zur Eigennutzung des VW Polo einreichte;  dass er nicht sämtliche weiteren Fahrzeuge verwertete sowie keine Angaben zu den Einnahmen machte;  und dass er hingegen alle Nummernschilder (bis auf SZ C.________für den VW Polo) beim Verkehrsamt deponiert habe.