B. An der Sitzung vom 14. Dezember 2016 stellte die B.________ fest, dass A.________ folgende ihm auferlegte Auflagen nicht erfüllt hatte, und zwar:  dass er das Budget und die Belege für die Nutzung des VW Polos (Kosten Abstellplatz/ Benzin/ Unterhalt/ Versicherung/ Steuern) nicht eingereicht hatte;  dass er seine weiteren Fahrzeuge (Fiat Ducato 97 etc.) weder verwertet, noch entsprechende Einnahmen gemeldet hatte;  und dass er (abgesehen vom Nummernschild für den VW Polo) die weiteren Verkehrsschilder weder dem Verkehrsamt retournierte, noch dazu informierte.