In einem weiteren Beschluss vom 16. November 2016 erteilte die B.________ unter Hinweis darauf, dass A.________ gemäss Arztzeugnissen weiterhin 100% arbeitsunfähig sei, Kostengutsprache für einen Einsatz im Beschäftigungsprogramm WTL, wobei die Aufnahme dieser Beschäftigung möglichst zeitnah durch das Sozialzentrum F.________ zu organisieren sei.