Solche "negativen Erfahrungen bezüglich Zahlungsausständen" will die dargelegte Kostenübernahmegarantie nachgerade vermeiden. Dass die in der Einrichtung unterbrachte Person möglicherweise vermögend ist, hat schliesslich zur Folge, dass das betroffene, Kostengutsprache leistende Gemeinwesen sich gegebenenfalls nachträglich schadlos halten kann (mit entsprechenden Rückforderungen nach Klärung der Invaliditätsfrage).