Die Vereinbarungskantone arbeiten in allen Belangen der IVSE zusammen. Sie tauschen insbesondere Informationen über Massnahmen, Erfahrungen sowie Ergebnisse aus, stimmen ihre Angebote an Einrichtungen aufeinander ab und fördern die Qualität derselben (Art. 1 Abs. 2 IVSE). Die IVSE bezieht sich u.a. auf Einrichtungen für erwachsene, invalide Personen oder Einheiten solcher Einrichtungen gemäss dem IFEG, wie bspw. Wohnheime und andere betreute kollektive Wohnformen für invalide Personen (vgl. Art. 2 Abs. 1 Bereich B lit. b IVSE).