Dazu wurde ihr Prozessvollmacht mit Substitutionsrecht erteilt. Die Ersatzbeistandschaft wurde sodann per 17. Juli 2017 aufgehoben (vgl. Bf-act. 2). 1.4 Bei dieser Sachlage ist die Vertretungsbefugnis der Ersatzbeiständin im vorliegenden Verfahren für den genannten Zeitraum offenkundig gegeben. Anschliessend wird die Beschwerdeführerin wieder durch ihre ordentliche Beiständin vertreten. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 10. Juli 2017 ist somit einzutreten.