L. Gegen diesen am 20. Juni 2017 versandten RRB liess A.________ durch ihre Beiständin am 10. Juli 2017 fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht Schwyz einreichen mit den folgenden Anträgen: 1. Der angefochtene Beschluss sei aufzuheben und die Gemeinde D.________ oder der Kanton Schwyz sei zu verpflichten, den ungedeckten Nettoaufwand nach IVSE von Fr. 270.30 ab Eintritt der Beschwerdeführerin in das Wohnheim Rufin Seeblick der Stiftung Phönix in Oberwil am 04. Mai 2016 und ab Übertritt der Beschwerdeführerin in das Wohnheim Flora der Stiftung Phönix in F.__