_ vom 20. Juni 2016 bzw. der Präsidialbeschluss vom 2. Juni 2016 wird insoweit ergänzt, als dass die Fürsorgebehörde für den Aufenthalt von A.________ im Wohnheim Rufin Seeblick, Stiftung Phönix, subsidiäre Kostengutsprache evtl. eine subsidiäre Kostenübernahmegarantie für die Tagestaxe von Fr. 270.30 als Bevorschussung allfälliger Leistungen von Sozialversicherungen oder Dritter - im Sinne der Erwägungen ab Eintritt leistet. 2. Die Kosten werden nur übernommen, sofern A.__