Das Amt für Gesundheit und Soziales leitete das Gesuch am 19. Mai 2016 an die Fürsorgebehörde D.________ weiter. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Präsident der Fürsorgebehörde am 2. Juni 2016 die IVSE-Kosten- übernahmegarantie in der Höhe von einer Tagestaxe von Fr. 270.30 (täglicher verrechenbarer Aufwand nach IVSE von Fr. 381.30 abzüglich Selbstzahlerbeitrag von Fr. 111.--) für den Zeitraum vom 4. Mai 2016 bis 31. Dezember 2017 unter dem Vorbehalt des Vorliegens einer rechtskräftigen Rentenverfügung der Invalidenversicherung präsidial unterzeichnet (RR-act. VB 21/2017 II/03/5).