D. Am 9. Mai 2016 stellte die Verbindungsstelle der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) des Kantons Zug ein Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KÜG) an das Amt für Gesundheit und Soziales (Interkantonale Verbindungsstelle IVSE) des Kantons Schwyz für die Leistung "Wohnen mit Tagesstruktur ohne Lohn" im Wohnheim Rufin Seeblick der Stiftung Phönix in Oberwil (ZG). Das Amt für Gesundheit und Soziales leitete das Gesuch am 19. Mai 2016 an die Fürsorgebehörde D.________ weiter.