__ auch notwendig, da die Einfahrt in die geplante Tiefgarage des fraglichen Mehrfamilienhauses vom Y.________ über diesen Streifen erfolge (Plan Nr. 1571-301 vom 1.2.2016, Erdgeschoss und Umgebung). Das Trottoir gelte damit im Sinne von Art. 28 Abs. 2 lit. c BauR als "projektiert (Erw. 6.2; vgl. dazu auch Erw. 1.3 letzter Absatz hiervor). Der Y.________ sei eine dem Gemeingebrauch gewidmete Gemeindestrasse, welche von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werde. Er sei als Fahrbahnfläche und als Verkehrsanlage zu qualifizieren. Zum Strassenraum würden gemäss § 3 des Strassengesetzes (SRSZ 442.110; StraG) vom 15. September 1999 ebenso Rad- und Gehwege gehören.