1.1) denn auch der kommunalen Bewilligungspraxis in der Zone W2 entspricht. Im Übrigen ist die Anzahl Wohnungen in einem Gebäude ein lediglich beschränkt taugliches Kriterium, da je nach Grösse der Wohnung(en) in einer bestimmten Gebäudekubatur mehr oder weniger Wohnungen untergebracht werden können. Entscheidend ist nicht die innere Einteilung des geplanten Gebäudes, sondern dessen nach aussen in Erscheinung tretende Charakter, welcher wesentlich von den Parametern Gebäudelänge und Gebäudehöhe geprägt ist (vgl. VGE III 2009 125 vom 22.12.2009 Erw. 8.1 f.).