Wie der Regierungsrat zutreffend festgehalten hat, wird in der Zone W2 der Gemeinde Wangen die Anzahl Wohnungen pro Gebäude nicht begrenzt, weswegen dort grundsätzlich auch Häuser mit mehr als zwei Wohnungen zulässig resp. zonenkonform sind, soweit sie nicht mehr als zwei Vollgeschosse aufweisen und auch die übrigen Grundmasse gemäss Art. 54 Abs. 1 BauR einhalten. Damit scheidet in der Zone W2 in Wangen eine schematische Begrenzung auf Bauobjekte mit maximal zwei Wohnungen pro Wohngebäude zum vornherein aus, was laut den Ausführungen des Gemeinderates im GRB vom 25. Februar 2016 (Prot. S. 30 Ziff. 1.1) denn auch der kommunalen Bewilligungspraxis in der Zone W2 entspricht.