7 Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin im erstinstanzlichen Einspracheverfahren vom 20.1.2016 (in Vi-act. II-02, Baumappe) gut dokumentiert. Anzufügen ist, dass das Bundesgericht bereits am 27. September 2011 im Urteil 1C_271/2011 (Erw. 7.4.3) festgehalten hat, dass nicht bei allen im Internet publizierten Daten davon ausgegangen werden dürfe, diese seien bekannt. Vielmehr müsse im konkreten Einzelfall naheliegend gewesen sein, dass auf die betreffenden Informationen zurückgegriffen werde.