2.4 Die Feststellung des Regierungsrates, dass das grösstenteils in der Zone W2 gelegene Quartier Q._______, bestehend aus "R.________", "S.________" und "T.________", an dessen nordwestlichen Randbereich sich das Grundstück KTN E.________ befindet, sehr heterogen bebaut ist, wird sowohl durch das Luftbild 2016 auf dem (allgemein zugänglichen) kantonalen Geoportal WebGIS als auch den (darin verlinkten) Aufnahmen auf "Google Street View" vom November 2014 eindrücklich bestätigt.