5 dass in der Zone W2 nur Ein- und Zweifamilienhäuser zugelassen seien. In der Zone W2 werde die Anzahl Wohnungen pro Gebäude nicht begrenzt. Vielmehr seien dort auch Häuser mit mehr als zwei Wohnungen zulässig, soweit sie nicht mehr als zwei Vollgeschosse aufweisen und auch die übrigen Grundmasse gemäss Art. 54 Abs. 1 BauR einhalten würden. Folglich sei das geplante Mehrfamilienhaus, welches nur zur Wohnnutzung vorgesehen sei, die maximal zulässige Anzahl von zwei Vollgeschossen aufweise, und die übrigen Grundmasse einhalte, in der Zone W2 zonenkonform (Erw. 3.1 f. S. 3; Erw. 8.2 S. 7).