Zudem erfordere die Beurteilung der einschlägigen Rechtsfragen keinen Augenschein (Erw. 2 S. 2 f.). In der Wohnzone W2, in welcher sich das Baugrundstück KTN E.________ befinde, seien zwei Vollgeschosse zulässig (Art. 43 Abs. 1 BauR; Art. 54 Abs. 1 BauR). Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten; es seien nur nicht störende Betriebe zugelassen (Art. 45 Abs. 1 BauR). Das Baureglement der Gemeinde Wangen enthalte keine Bestimmung, welche besage,