2.3 Der Regierungsrat hat im angefochtenen RRB B.________ vom 30. Mai 2017 festgehalten, im konkreten Fall würden sich die für den Entscheid wesentlichen Grundlagen aus den eingereichten Planunterlagen und Parteieingaben ergeben. In den Baubewilligungsakten sowie auf "Google Street View" seien zudem Bilder von Häusern in der Umgebung des Baugrundstückes einsehbar. Insbesondere auch damit könne beurteilt werden, ob sich das geplante Mehrfamilienhaus ins Ortsbild einfüge. Zudem erfordere die Beurteilung der einschlägigen Rechtsfragen keinen Augenschein (Erw.