F. Mit Vernehmlassung vom 6. Juli 2017 beantragt das instruierende Sicherheitsdepartement die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. Ebenfalls am 6. Juli 2017 verzichtet das Amt für Raumentwicklung (ARE) auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Die Beschwerdegegnerin lässt mit Beschwerdeantwort vom 13. Juli 2017 beantragen, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten des Beschwerdeführers.