Es sei der Regierungsratsbeschluss B.________ vom 30. Mai 2017 aufzuheben und 1.1 es sei das Baugesuch der Beschwerdegegnerin nicht zu bewilligen respektive sei die Einsprache bzw. Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Beschwerdeführers gutzuheissen und 1.2 es seien die vorinstanzlichen Verfahrenskosten und die Parteientschädigung vollumfänglich der Vorinstanz 1 und/oder der Beschwerdeführerin aufzuerlegen.