14 Nach dem Gesagten hat der Regierungsrat zu Recht den Bauabschlag erteilt. 4. Der Gemeinderat rügt, dass der Regierungsrat die Gemeindeautonomie dadurch verletzt habe, dass der öffentliche Strassenraum durch eine abweisende Lärmschutzarchitektur belastet werden soll, was der Gemeinderat ablehne. Der Gemeinderat verfüge diesbezüglich über einen geschützten Ermessensspielraum. Der Regierungsrat habe zu Unrecht in kommunales Ermessen eingegriffen.