Der Balkon liegt in der strassenseitigen Fassadenflucht und vor dem Fenster des Wohnzimmers (bei welchem der Immissionsgrenzwert beim strassenseitigen Fenster überschritten wird) an der westlichen Fassade, welches noch immer einen Beurteilungspegel von 60.3 dB(A) aufweist (was höher liegt als der Immissionsgrenzwert für die ES II: 60 dB(A)). Daraus folgt, dass auch die Belüftung des betroffenen Wohnraums noch immer mit einem nicht unerheblichen Lärmpegel von 60.3 dB(A) am Tag und 51.4 dB(A) in der Nacht erfolgt.