Zudem ist im konkreten Fall nicht davon auszugehen, dass ein derart grosser Abstand zur C.________ (-Strasse) eingehalten werden müsste, dass man allenfalls doch den Eindruck einer Baulücke erhalten könnte, weil eine sinnvolle Überbauung nicht mehr möglich wäre. Immerhin liegt bei der strassenseitigen (südlichen) Fassade im Erdgeschoss (Gewerbe), welche ca. einen halben Meter von der Fassade im Obergeschoss zurückversetzt ist, der Beurteilungspegel bereits bei 64.6 dB(A) am Tag. Ein Immissionsgrenzwert von 65 dB(A) am Tag wäre somit bereits eingehalten. Der Regierungsrat hat somit zutreffend festgehalten, dass weder