Dementsprechend ist vorliegend zugunsten des Bauvorhabens zu berücksichtigen, dass es sich um einen Ersatz mehrerer bestehender Bauten handelt (nicht jedoch im Rahmen der Bestandesgarantie), welche zwischen dem See und der C.________ (-Strasse) (________) liegen, und dass das Baugrundstück hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs gut erschlossen ist. Allerdings steht dem verdichteten Bauen der Lärmschutz bzw. der Gesundheitsschutz der Bewohner gegenüber. Mit der restriktiven Regelung in Art. 31f. LSV wollte der Gesetzgeber dem Gesundheitsschutz Vorrang gegenüber dem Interesse an der zonenkonformen Nutzung von Bauparzellen einräumen. Deshalb genügt es für die Baubewilligung auch nicht,