In der Gesamtbeurteilung des Lärmgutachtens vom 25. Februar 2016 wird u.a. festgehalten: Da an den Fenstern in der strassenseitigen Fassade im OG der IGW Nacht überschritten ist, muss gemäss den Auskünften des AfU Kt. Schwyz ein überwiegendes Interesse an den Neubauten, wie z.B. Ersatzbauten, Schliessung einer Baulücke etc., nachgewiesen werden. Ausserdem gelten für die betroffenen Räume die erhöhten Anforderungen gemäss SIA 181:2006. Da es sich im vorliegenden Fall um Ersatzbauten für bestehende Wohnhäuser handelt, ist unseres Erachtens die Bedingung "überwiegendes Interesse" erfüllt sein.