3 antragt der Regierungsrat die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin. Der Gemeinderat Freienbach lässt mit Vernehmlassung vom 17. Juli 2017 die Gutheissung der Beschwerde beantragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner und des Kantons Schwyz. Mit Eingabe vom 20. September 2017 lassen B.____