2. die Beschwerdeantwort sei der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme bzw. Kenntnisnahme zuzustellen; 3. unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegner. F. Das ARE verzichtet mit Schreiben vom 6. Juli 2017 auf die Einreichung einer umfangreichen Vernehmlassung. Mit Vernehmlassung vom 14. Juli 2017 be-