E. Gegen diesen Regierungsratsbeschluss (Versand am 6.6.2017) lässt die A.________ AG mit Eingabe vom 27. Juni 2017 (Postaufgabe am gleichen Tag) fristgerecht beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde erheben mit den folgenden Anträgen: 1. Es sei der Beschluss des Regierungsrates Nr. 414/2017 vom 30. Mai 2017 aufzuheben und die Baubewilligung vom 24. November 2016 des Gemeinderates Freienbach sowie der Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung vom 15. November 2016 zu bestätigen; 2. die Beschwerdeantwort sei der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme bzw. Kenntnisnahme zuzustellen;