B. Mit Gesamtentscheid vom 15. November 2016 erteilte das ARE die kantonale Baubewilligung "im Sinne der Erwägungen und unter den Auflagen und Nebenbestimmungen der zuständigen Stellen" (d.h. des Amtes für Raumentwicklung, des Amtes für Arbeit, des Tiefbauamtes, des Amtes für Umweltschutz, des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei und des Amtes für Militär, Feuer- und Zivilschutz). Der Gemeinderat Freienbach wies die Einsprachen von B.________ und anderen mit GRB vom 24. November 2016 ab (Disp.-Ziff.