Am 15. Juni 2016 reichte die A.________ AG die Einspracheantwort und Stellungnahme zur Baugesuchsprüfung des Kantons und der Gemeinde mit revidierten Planunterlagen sowie ein Ausnahmegesuch für die Attikaregelung beim Wohnhaus (WG4) ein, was jeweils den Einsprechern zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 vom Bauamt Freienbach bzw. gleichentags vom ARE wurde die A.________ AG erneut zur Überarbeitung des Baugesuchs aufgefordert, mit gleichzeitiger Gewährung des rechtlichen Gehörs. Die Stellungnahme der A.________ AG mit revidierten Planunterlagen erfolgte am 18. August 2016 und wurde wiederum den Einsprechern zur Stellungnahme unterbreitet.