3.6.3 Ganz offensichtlich widerspricht dem Baureglement die Nichtanrechnung des Treppenbereichs in der Maisonette-Wohnung; gemäss dem Wortlaut von Art. 32 Abs. 2 lit. e BauR, sollen nur "allgemein zugängliche Treppen" 13 ausnützungsprivilegiert werden, was auf diesen Treppenabschnitt, der sich innerhalb der Wohnung befindet, zweifellos nicht zutrifft (vgl. Plan Geschossflächen [Ausnützung] Nr. 14028-110-A, Rev-Dat. 2.6.2016). Dieser Treppenabschnitt wäre selbst dann anzurechnen, wenn genügend Wohnungen im Gebäude vorhanden wären.