BauR ergibt sich, dass bei "Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohnungen)" sämtliche wohnungsexternen und allgemein zugänglichen Treppen und Korridore sowie Liftschächte nicht an die Bruttogeschossfläche angerechnet werden. Im Umkehrschluss sind ohne Zweifel bei Ein- und Doppelfamilienhäusern bzw. bei Häusern mit zwei Wohnungen diese Flächen an die Bruttogeschossfläche anzurechnen. 3.6.2 In der bestehenden Baute auf KTN C.________ hat es unbestrittenermassen mehr als drei Wohnungen (sieben nach Zählweise des