a-n BauR aufgezählten Flächen. Dazu zählen u.a. Verkehrsflächen wie Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen, in Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohnungen) zudem sämtliche wohnungsexternen und allgemein zugänglichen Treppen und Korridore sowie Liftschächte (lit. e). Im Anhang zum Baureglement findet sich zu "Art. 32 Anrechenbare Bruttogeschossfläche" eine erläuternde Graphik. Darin wird neben der anrechenbaren und der nicht anrechenbaren Geschossfläche eine dritte Fläche wie folgt aufge-