10 Diesbezüglich hielt der Regierungsrat des Weitern fest, dieses Ergebnis (keine Deckung durch Bestandesgarantie) sei jedoch stossend, da mit der Ersatzbaute mit 758.7m2 aBGF im Vergleich zur Altbaute mit 774.3m2 aBGF keine zusätzliche Ausnützung geschaffen werde, wenn man in beiden Fällen das Treppenhaus nicht zur aBGF zählen würde. Hinzu komme, dass das Gesamtvolumen des Ersatzbaus gegenüber demjenigen des Altbaus nur geringfügig vergrössert werde.