Das Total der zulässigen aBGF unter dem Titel Bestandes- und Wiederaufbaugarantie gemäss § 72 PBG betrage demnach 854.1m2 (774.3m2 [bestehend] + 65.8m2 + 14m2 für Wohnen und Gewerbe [transferiert]), wobei für das Gewerbe noch eine Ausnützungsreserve von 95.4m2 (451.9m2 - 356.5m2) bestehe (die Ausnützung für Wohnen sei konsumiert).