3.1 Der Bezirksrat errechnete im GRB Nr. 597 vom 19. Oktober 2016 S. 8 die nach Regelbauweise für das Grundstück KTN C.________ maximal zulässige aBGF auf 614.6m2 (unter Berücksichtigung, dass 65.8m2 für Wohnen und 14m2 für Gewerbe von KTN D.________ auf KTN C.________ transferiert wurden, vgl. nachstehend). Zudem hat er für das geplante Bauvorhaben auf KTN C.________ eine projektierte aBGF von 758.7m2 ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass der Bezirksrat hierzu auf den Plan "Geschossflächen (Ausnützung)" (Plan.-Nr. 14028-110-A, rev. 2.6.2016) abgestützt hat.