6 Profilierung durch das Baugespann war und ist nicht notwendig, ein Vergleich der geplanten mit der bestehenden Baute, resp. die Frage der Einordnung des Bauvorhabens unter das Bestandesprivileg konnte und kann anhand der vorliegenden Unterlagen vorgenommen werden (vgl. insb. die zur Verwaltungsbeschwerde eingereichten Fotografien 6a-7d zur Profilierung durch das Baugespann).