Über Google Maps liessen sich zwar Fotoaufnahmen herunterladen, doch würden diese die nur vor Ort einsehbare Profilierung durch das Baugespann nicht beinhalten. Der Regierungsrat habe in unzulässiger antizipierter Beweiswürdigung auf die Durchführung eines Augenscheins verzichtet. Stattdessen sei der Augenschein durch anonyme und der Parteiöffentlichkeit entzogene Abklärungen am Computerbildschirm eines Sachbearbeiters der Vorinstanz ersetzt worden, wobei die Ergebnisse dieser Recherchen bzw. verdeckt erhobenen Beweisergebnisse den Parteien vorenthalten worden seien. Der Regierungsrat habe damit den Anspruch der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör verletzt (Beschwerde S. 5ff.