4. Die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Strassenabstände wird gestützt auf die Verfügung des Tiefbauamtes im kantonalen Gesamtentscheid vom 23. August 2016 (vgl. Ziff. II. 2. Gesamtentscheid) im Umfang des vorliegenden Projektes erteilt. 5. Die "Allgemeinen Baubedingungen" und die "Allgemeinen Baubedingungen Umweltschutz" (Beilage blau und grün) sowie die beiliegende kantonale Verfügung: - Amt für Raumentwicklung; Gesamtentscheid vom 23. August 2016 bilden integrierende Bestandteile dieser Baubewilligung.