2 1. Die Einsprache von A.________ [...], vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. René Räber [...], wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen. Die Behandlungsgebühr wird auf Fr. 640.-- festgelegt und mit dem bereits geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 250.-- verrechnet. 2. B.________ [...], vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. Josef Dettling [...], wird die Baubewilligung für das Wohn- und Geschäftshaus als Ersatzbau für das bestehende Gebäude auf dem Grundstück KTN C.________/D.________, N.________strasse P.___